Ausbildung
Position
des obds zu Berufsidentität und Ausbildung zur Sozialarbeit
Bundekonferenz-Beschluss vom 5.3.2006
Der obds hält an folgenden Forderungen fest:
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Zur Sicherung der Berufsidentität ist eine bundeseinheitliche berufsgesetzliche Regelung unabdingbar.
- Im Sinne einer einheitlichen, ganzheitlichen Grundausbildung sind allgemein gültige Kernkompetenzen in allen Studiengängen für Sozialarbeit bzw. Soziale Arbeit zu vermitteln.
- Die Grundausbildung zum/zur SozialarbeiterIn muss mind. acht Semester dauern, sowie Kurzzeitpraktika und ein mind. 12-wöchiges Langzeitpraktikum zur Erprobung des Umgangs mit KlientInnenbeziehungen beinhalten.
- Sozialarbeit existiert in der Ausbildungsbezeichnung derzeit nicht mehr, weil der FH-Rat ohne Einbeziehung bzw. Zustimmung des obds beschlossen hat, dass Absolventinnen und Absolventen aller Studiengänge für Sozialarbeit bzw. Soziale Arbeit mit dem Titel „Magistra/Magister (FH) für sozialwissenschaftliche Berufe“ abschließen. Der obds fordert, dass alle berufsqualifizierenden Abschlüsse den Begriff Sozialarbeit enthalten.
Es muss mittels Ministerialerlass oder eigenem Bundesgesetz klare und einheitliche Richtlinien geben, die auch AbsolventInnen aller Vorgänger-ausbildungen ermöglichen den jeweils höchsten Ausbildungsabschluss nachzuholen.
